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 Was kostet heute eine Fliesenlegerstunde?

 

Der ewige Streit zwischen Fliesenfachbetrieb und Bauherr geht um den Baupreis, wobei die maßgebende Größe bei vielen Bauwerken (Angebot und Auftrag) die Lohnkosten sind. Das weit verbreitete Vorurteil über den Fliesenfachbetrieb lautet: Sie sind zu teuer! Wir rücken hiermit die Dinge ins rechte Licht. Welche Lohnzusatzkosten in welcher Höhe wirklich den Betrieb belasten, und dass sich dahinter wie der Kunde meist annimmt keine Gewinnspannen verbergen.  

 

Als Bauherr sollten Sie folgendes bedenken:Der Fliesenfachbetrieb muss den gewerblichen Arbeitnehmern neben dem Lohn für die reine Arbeitszeit, vermögenswirksame Leistungen von 0,13 je Stunde und sogenannte Soziallöhne, sowie ein anteiliges 13. Monatseinkommen zahlen. Auf der Basis dieses aufgestockten Bruttolohnes muss der Fliesenfachbetrieb für den Arbeitnehmer eine Vielzahl von gesetzlichen und tariflichen Sozialabgaben an verschiedene Kassen und Stellen abführen. Damit sind die lohngebundenen Kosten für seine gewerblichen Mitarbeiter erfasst, wofür heute im Regelfall ein Zuschlag in der Größenordnung von etwa 75% auf den Stundenlohn erforderlich ist. 

 

Darüber hinaus entstehen weitere Gemeinkosten unterschiedlicher Art, z. B. Kosten für Werkzeuge und Arbeitsschutzkleidung der Arbeitnehmer (Gemeinkosten der Baustelle). Ferner fallen Aufwendungen für den Lagerplatz, für die Werkstätte, sowie als Mieten, Abschreibungen, Zinsen, Erhaltungs- und Reparaturkosten, Prämien für Betriebsversicherungen, Kosten des Büromaterials, sowie für Porto, Telefon und Fahrzeugkosten (Steuern, Versicherung, Benzin, Reparaturkosten) und Kosten Gewährleistungsverpflichtungen an.

Der nachstehenden Auflistung ist die Ermittlung des Stundenverrechnungspreises mit den Gemeinkostenzuschlägen dargestellt.  

Ermittlung des Stundenverrechnungspreises für (Facharbeiter des Fliesen- und Natursteingewerbes). (Stand 2018)

1. Baustellenmittellohn 18,65

2. Zuschlag für lohngebundene Kosten 72,5 % und weitere Gemeinkosten 82,5% ergibt einen Gesamtzuschlag von 155 % (Stand 2018)

Als Ergebnis ist festzustellen, dass wir für einen gewerblicher Arbeitnehmer der Lohngruppe IV (Fliesenfacharbeiter) einen Stundenverrechnungspreis in Höhe von 47,55 je Std. in Rechnung stellen müssen, den Auftrag kostendeckend abwickeln zu können, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsetuer.  

Bei Auftragsvergabe erhalten Sie von uns wenn gewünscht oder vertraglich vereinbart eine Vertrags-, Ausführungs-, oder Vorauszahlungsbürgschaft. Gleichzeitig bitten wir Sie bei Erhalt einer der vorgenannten Bürgschaften uns eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft in Höhe der vereinbarten Vergütung gemäß Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) §§ 648a BGB auszuhändigen.

 

ROLF HERBER

Fliesenlegermeister

 


Fliesen- Natursteinfachbetrieb ROLF HERBER
rherber-bingen@t-online.de